ALLGEMEINE LIEFERBEDINUNGEN
Colour-Line Oberflächentechnik GmbH
Stand Januar 2022
I. Geltungsbereich
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Weder unterlassener Widerspruch noch Ausführung der Lieferung oder Leistung unsererseits stellt eine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar. Diese erlangen auch ohne Zurückweisung unsererseits keine Geltung.
(2) Unsere Lieferbedingungen gelten für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Leistungen, insbesondere Beschichtungs- und Lackierungsleistungen, und zwar unabhängig von der zivilrechtlichen Einordnung des der Lieferung oder Leistung zugrundeliegenden Vertrages. Soweit in den folgenden Lieferbedingungen nur Lieferungen angesprochen sind, gelten sie auch in vollem Umfang für von uns erbrachte Leistungen entsprechend, es sei denn, der Regelungsgehalt der Bedingungen ist speziell auf Lieferungen ausgerichtet. Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen geIten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310, 14 BGB.
Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung mit unseren Lieferbedingungen in vollem Umfang einverstanden, und zwar auch für den Fall, dass seinem Auftrag abweichende Bedingungen beigefügt sind.
Erhält der Auftraggeber erstmals im Rahmen unseres kaufmännischen Bestätigungsschreibens oder unserer Auftragsbestätigung, als welche - für den Fall, dass keine Versendung eines separaten Bestätigungsschreibens oder einer separaten Auftragsbestätigung erfolgt, - auch eine Rechnung gilt, Kenntnis von der Existenz oder dem Wortlaut unserer Allgemeinen Lieferbedingungen, so werden diese durch die widerspruchslose Annahme des Bestätigungsschreibens bzw. der Auftragsbestätigung voll umfänglich anerkannt.
Colour-Line Oberflächen-
technik GmbH
Martin-Staud-Straße 15
88348 Bad Saulgau